das video ist leider nicht mehr verfügbar, offenbar hat sich jemand von den polizistinnen beschwert...
Die Bundesrepublik Deutschland erhebt mit der rigiden Durchsetzung der Schulpflicht die Bildungsinstitution „Schule" in eine alleinige Monopolstellung. Weder gewährt sie Schülern, Eltern und Lehrern ein wirkungsvolles Mitspracherecht, noch ist sie gegenwärtig bereit, auf den Schulzwang zu verzichten. Dies steht dem Art. 26, Abs.3 der Deklaration der Menschenrechte entgegen. Wenn Eltern in Deutschland nun ihr „vorrangiges Recht" in Anspruch nehmen, „die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll" (Deklaration der Menschenrechte 26/3), indem sie für ihr Kind eine Schule wählen oder gründen, die sehr wohl den Werten des Grundgesetzes entspricht, nicht aber den eng gesetzten Zielen und Vorschriften des Staates, so werden solche Schulen wieder verboten oder gar nicht erst zugelassen. Entscheiden die Eltern gar ihr Kind außerhalb der Institution Schule zu bilden, so werden diese Familien von deutschen Schul- und Jugendämtern verfolgt, müssen mit Zwangs- und Bußgeldern rechnen und im schlimmsten Fall um das Sorgerecht für ihre Kinder fürchten. Familien, die keinen anderen Ausweg mehr sehen, verlassen Deutschland. „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." (Art.26, Abs. 3 Deklaration der Menschenrechte, 1948) Nach alter japanischer Legende bekommt derjenige, der 1000 Origami-Kraniche faltet, von den Göttern einen Wunsch erfüllt.